Adrenalin in jeder Sekunde

Judo

Herzlich willkommen beim TSV GWD Minden

Grün-Weiße Neuigkeiten

9 b) Antrag des Vorstandes auf Ergänzung der Satzung vom TSV GWD Minden um einen neuen § 13 zur Haftung:

1. Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger*innen, deren Vergütung den Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 a EStG im Jahr nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.